Wann kann ich teilnehmen?
Die Tagesstätten können von ambulant behandelten, psychisch erkrankten Menschen im erwerbsfähigen Alter genutzt werden. Vorausgesetzt wird eine IV-Rente oder anderweitige Kostengutsprache. Das Pensum wird beim Eintritt individuell vereinbart. Die minimale Präsenzzeit beträgt pro Tag 2.5 Stunden.
Wir unterstützen die Nutzenden in ihrer Fähigkeit, den Alltag zu bewältigen und leisten damit einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität. Im Zentrum stehen die soziale Teilhabe sowie die Erhaltung und Förderung der individuellen Ressourcen mit dem Ziel der Inklusion.
Die Tagesstätten sind von Montag bis Freitag je acht Stunden geöffnet. Der Tag besteht aus einem Morgen- und einen Nachmittagsblock mit betreutem Mittagstisch. Interessierte werden so rasch wie möglich aufgenommen.